Maklergebühr - transparent und fair geregelt
Eine professionelle Immobilienvermittlung umfasst weit mehr als die Veröffentlichung eines Inserats. Von der marktgerechten Preisfindung und Aufbereitung der Objektunterlagen über die Vermarktung und Interessentenbetreuung bis hin zu Besichtigungen, Verhandlungen und der Begleitung zum Kaufvertrag übernimmt die 1x1 Makler GmbH zahlreiche Aufgaben rund um den erfolgreichen Immobilienverkauf.
Wann wird die Maklerprovision fällig?
Die Maklerprovision ist grundsätzlich erfolgsabhängig. Ein Anspruch auf die vereinbarte Provision entsteht, wenn aufgrund der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers der entsprechende Vertrag zustande kommt.
Neuregelung der Maklerprovision beim Immobilienkauf
Seit dem 23. Dezember 2020 gelten für die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser besondere gesetzliche Regelungen zur Verteilung der Maklerkosten, sofern der Käufer als Verbraucher handelt.
Wird der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig, müssen sich beide Parteien zur Zahlung einer Provision in gleicher Höhe verpflichten. Eine einseitige Bevorzugung einer Partei ist in diesem Fall nicht zulässig.
Hat hingegen nur eine Partei den Makler beauftragt und soll die andere Partei einen Teil der Maklerkosten übernehmen, muss der ursprüngliche Auftraggeber mindestens in gleicher Höhe zur Zahlung verpflichtet bleiben. Der Zahlungsanspruch gegenüber der anderen Partei wird zudem erst fällig, wenn die Zahlung des Auftraggebers erfolgt und entsprechend nachgewiesen wurde.
Maklerverträge über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses bedürfen außerdem der Textform.
Und bei der Vermietung?
Bei der Vermittlung von Wohnraum gilt das sogenannte Bestellerprinzip. Grundsätzlich zahlt derjenige die Maklerleistung, der den Makler beauftragt hat. Ein Wohnungssuchender darf nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zur Zahlung einer Vermittlungsprovision verpflichtet werden.
Transparenz von Anfang an
Bei der 1x1 Makler GmbH legen wir Wert auf eine klare und nachvollziehbare Provisionsvereinbarung. Vor Beginn der Vermittlung informieren wir unsere Auftraggeber und Interessenten darüber, ob und in welcher Höhe eine Maklerprovision anfällt.
So wissen alle Beteiligten von Anfang an, welche Kosten im Erfolgsfall entstehen, transparent, verständlich und ohne Überraschungen